Informationen aus dem Sächsischen Fußballverband

SFV-Vorstandssitzung: Das ändert sich zur Saison 2026/27

Zur Vorstandssitzung am 15. Juni 2026 lag dem Sächsischen Fußball-Verband ein umfangreiches Antragspaket vor. Die meisten Regelungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Ein Überblick.


Herren:

Sachsenliga (16 Mannschaften) und Sachsenklasse (48 in drei Staffeln) bleiben unverändert, gespielt wird über 30 Spieltage. Neu ist eine Schutznorm: Muss eine U23-Mannschaft in die Sachsenliga eingestuft werden, steigen maximal fünf Teams ab, die Staffel darf übergangsweise auf 18 wachsen. Der Wernesgrüner Sachsenpokal startet mit bis zu 89 Mannschaften; Oberliga und Regionalliga steigen in Runde zwei ein.


Jugendordnung:

Erste Neufassung seit 2010. Wichtigste Punkte: neuer Stichtag für die Altersdefinition (31. Dezember statt 1. Januar), flexiblere Ausschussstruktur mit Arbeitsgruppen und einem möglichen Vertreter der jungen Generation, ausdrückliche Verankerung von Kinderschutz (Empfehlung eines Kinderschutzkonzepts plus regelmäßiger Schulungen), Versicherungspflicht der Vereine sowie ein neuer Paragraf zu Erziehungsmaßnahmen inklusive Präventions- und Anti-Gewalt-Kursen.


Junioren:

Spielklassenstruktur, Wettbewerbsformate und Spielbestimmungen bleiben gegenüber 2025/26 unverändert. Beim Landespokal steht der bisherige Sponsor AOK PLUS nicht mehr zur Verfügung. Auftakt ist der 19./22./23. August 2026, die Endspiele folgen im Mai 2027.


Frauen und Juniorinnen:

Sachsenliga mit zwölf Teams, drei Sachsenklassestaffeln. Ausblick: Zur Saison 2027/28 kommt die 3. Liga, bis zu sechs Landesverbands-Mannschaften können aufsteigen – Details regelt der NOFV. Neu bei den C-Juniorinnen: Sachsenliga und Landespokal werden auf Jugendtore (2 x 5 m) ausgetragen.


Schiedsrichterwesen:

Der größte Reformblock. Statt starrer Lehrabende und Hausregeltests gilt künftig ein Punktesystem – fünf Fortbildungspunkte pro Spieljahr, erwerbbar auch in anderen Kreisverbänden. Die neue „Überperformance-Regelung" senkt das SR-Soll eines Vereins einmalig um einen Schiedsrichter, wenn ein Unparteiischer mindestens 50 Ansetzungen absolviert hat. Ab 2027 gilt das SR-Soll auch für Frauen-, Senioren- und Juniorinnenmannschaften. Zudem fallen die Altersgrenzen für die Einstufung in Sachsenliga und Sachsenklasse ersatzlos weg; künftig zählt allein die Leistung. Ergänzend soll eine vom KVF Meißen beantragte Arbeitsgruppe „Schiedsrichtergewinnung und -bindung" mit 15.500 Euro umgewidmeter Haushaltsmittel konkrete Maßnahmen entwickeln.


Satzung:

Der Sicherheitsausschuss wird zum Verbandstag am 19. September 2026 in „Ausschuss für Sicherheit und Sportinfrastruktur" umbenannt und erhält die strategische Verantwortung für die Sportinfrastruktur.


Die vollständigen Unterlagen sind über die SFV-Geschäftsstelle erhältlich und können unter dem LINK abgerufen werden


SFV-Vorstand fasst Beschlüsse
Der SFV-Vorstand hat in seiner jüngsten Sitzung am 15. Juni neue Beschlüsse gefasst. Dabei wurden die Weichen für die Spielzeit 2026/2027 gelegt und…
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