Sportgericht

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Das Sportgericht ist das Rechtsorgan des Fußballverbandes Stadt Leipzig e. V. und entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit über sportrechtliche Angelegenheiten auf der Ebene des FVSL. Grundlage der Tätigkeit sind insbesondere die Satzungen und Ordnungen des FVSL sowie des Sächsischen Fußball-Verbandes.

Die Mitglieder des Sportgerichts sind unabhängig und nur dem Sportrecht sowie ihrem Gewissen unterworfen. Eine allgemeine Rechtsberatung durch das Sportgericht erfolgt nicht.

Wann wird das Sportgericht tätig?

Das Sportgericht wird insbesondere aufgrund eines Antrages, einer Meldung des Schiedsrichters, einer Beauftragung mit Vorermittlungen oder in bestimmten Fällen von Amts wegen tätig. Dies betrifft insbesondere sportrechtlich relevante Vorgänge im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb, Verstößen gegen Ordnungen und Richtlinien sowie besondere Vorkommnisse vor, während oder nach einem Spiel.

Zuständigkeit im Kreis

Das Sportgericht entscheidet als Rechtsorgan auf Kreisebene grundsätzlich in erster Instanz über Fälle innerhalb der jeweiligen Spielebene des Fußballverbandes Stadt Leipzig e. V., soweit nicht nach den Ordnungen eine andere Zuständigkeit, insbesondere des Verbandsgerichts, gegeben ist.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind nach der Rechts- und Verfahrensordnung insbesondere der SFV und seine Organe, die Kreis- und Stadtverbände sowie deren Organe, die Vereine sowie Einzelmitglieder über ihren Verein beziehungsweise Mitgliedsverband.

Anträge sind zu begründen und grundsätzlich gebührenpflichtig. Einzelmitglieder stellen Anträge nicht unmittelbar selbst, sondern über ihren Verein beziehungsweise Mitgliedsverband.

Berufung

Gegen Entscheidungen des Sportgerichts ist, soweit nach der Rechts- und Verfahrensordnung zulässig, die Berufung zum Verbandsgericht des Sächsischen Fußball-Verbandes möglich.

Die Zulässigkeit, Fristen, Gebühren und weiteren Voraussetzungen richten sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Rechts- und Verfahrensordnung.

Mitglieder des FVSL-Sportgerichts
n. n.
Vorsitzender Sportgericht
Handy:
E-Mail:
DFBnet:
Stella Bannert
Stellvertretende Vorsitzende Sportgericht
DFBnet: Stella.Bannert@sfv-online.evpost.de
Zuständigkeit: Herren Stadtliga und Stadtklasse, Stadtpokal Herren, C- bis A-Junioren alle Staffeln und Pokal
Olaf Walther
Beisitzer
DFBnet: Olaf.Walther@sfv-online.evpost.de
Zuständigkeit: Schiedsrichtersoll, Schiedsrichterwesen, DFBnet, Ergebnismeldung nach Spielbeendigung, Nichtbestätigung Spielbericht Online
Robert Gottelt
Beisitzer
DFBnet: Robert.Gottelt@sfv-online.evpost.de
Zuständigkeit: Herren 1. Kreisklasse alle Staffeln, Volkssport alle Klassen und Volkssport Pokal, G- bis D-Junioren alle Staffeln und Pokal D-Junioren
Karsten Breuer
Beisitzer
DFBnet: Karsten.Breuer@sfv-online.evpost.de
Zuständigkeit: Herren 2. Kreisklasse alle Staffeln, Kreispokal
Bärbel Uhlmann
Beisitzerin
DFBnet:
Zuständigkeit: Senioren Ü35 alle Klassen und Pokal, Altsenioren Ü40 alle Klassen und Pokal, Frauen alle Klassen und Pokal, D-Juniorinnen alle Klassen und Pokal

Wichtige Hinweise

Das Sportgericht entscheidet unabhängig. Die Mitglieder des Sportgerichts dürfen keine Rechtsauskunft erteilen. Für die Einreichung von Anträgen, Rechtsmitteln und Stellungnahmen sind die Vorgaben der Rechts- und Verfahrensordnung einzuhalten.

Bei Berufungen, soweit zulässig, ist das Verbandsgericht des Sächsischen Fußball-Verbandes zuständig.